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Aufwandsentschädigung und Vergütungszahlungen für Vereinsvorstände
„Professionalisierung“ der Vereinsstruktur
[i]Besteuerung der Vereine, Grundlagen NWB IAAAE-29366 Durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom (BGBl 2013 I S. 556) wurde u. a. § 27 Abs. 3 BGB um folgenden Satz 2 ergänzt: „Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig.“ Mit dieser Regelung soll eine zuvor (vermeintlich) bestehende Rechtsunsicherheit endgültig gelöst werden, wann bzw. unter welchen Vorrausetzungen [i]Wickert, NWB 41/2013 S. 3239Zahlungen an Vorstandsmitglieder erfolgen dürfen. Als Besonderheit sieht das Ehrenamtsstärkungsgesetz vor, dass die entsprechende Regelung erst mit Ablauf des in Kraft tritt. Somit wurde es für Vereine und Stiftungen ab dem „ernst“. [i]Wickert, Satzungsfibel – Vereins- und Verbandsrecht, NWB Verlag, 2015, ISBN: 978-3-482-65051-2Die aktuelle Rechtslage und entsprechende Handlungsoptionen für Vereine fasst der nachfolgende Musterfall zusammen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können Sie die in diesem Aufsatz aufgeführten Musterformulierungen als Word-Dokument an den entsprechenden Stellen im Beitrag aufrufen. [i]NWB Seminar „Besteuerung von Vereinen, Stiftungen & Co.“ im Februar und Mai 2015, Referent Dr. Daniel J. Fischer. Mehr Infos und alle Termine unter www.nwb-akademie.de.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
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I. Ausgangssituation: Auslagenersatz, (pauschaler) Aufwendungsersatz und Vergütungszahlungen an Vereinsvorstände
[i]Differenzierung zwischen Auslagen-/Aufwendungsersatz und VergütungenSofern ein gemeinnü...