Ausfuhrerstattung: Schutz von Rindern
beim Eisenbahntransport - Grenzen des Vertrauensschutzes
Leitsatz
1. Die nach Ziffer 48.4 lit
d) i. V. m. Ziffer 48.6 Satz 2 des Kapitels VII des Anhangs der
Richtlinie 91/628/EWG geltende maximale Transportzeit von 28 Stunden
gilt auch für Eisenbahntransporte.
2. Es ist unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten
nicht zu beanstanden, dass bei einer Überschreitung der maximal
zulässigen Transportzeit von nahezu 50 % in Bezug auf einzelne Tiere
des Transports die Ausfuhrerstattung vollständig versagt wird.
3. Ein Ausführer kann sich
mit Blick auf den unionsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes
nicht darauf berufen, dass der nationale Gesetzgeber die Richtlinie
91/628/EWG fehlerhaft in das nationale Recht umgesetzt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAE-83528
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 08.11.2013 - 4 K 110/11
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.