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FG München Urteil v. - 7 K 2242/12 EFG 2015 S. 376 Nr. 5

Gesetze: EStG § 14 S. 1EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1EStG § 34 Abs. 1EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1EStG § 4 Abs. 1 S. 3EStG § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 1 EStG § 6 Abs. 3

Waldgrundstück als forstwirtschaftlicher Betrieb

Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung einer Waldfläche aufgrund Teilbetriebseigenschaft

Leitsatz

1. Bei einem forstwirtschaftlichen Betrieb, der sich schon seit mehreren Generationen im Familienbesitz befindet, ist bei der im Rahmen der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht vorzunehmenden Totalgewinnprognose auf die gesamte Umtriebszeit der Waldfläche (erste Aufforstung der Bestände bis zur Holzernte) abzustellen. Dass innerhalb dieser Zeitspanne Jahre liegen können, in denen nur geringfügige oder auch gar keine Bewirtschaftungsmaßnahmen stattfinden, ist für die Annahme eines forstwirtschaftlichen Betriebs genauso wenig entscheidend, wie die Tatsache, dass viele Jahre hindurch keine Ernteerträge anfallen.

2. Bei einem zusammenhängenden Forstareal mit einer Fläche von 4,3 ha, das mit einem 80- bis 100-jährigen Fichten- bzw. Kiefernbestand sowie mit einzelnen Buchen bestockt ist, bei dem extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen einschließlich Veräußerungen des abgeernteten Holzes stattgefunden haben und dessen Erschließung den ortsüblichen Verhältnissen entspricht, handelt es sich auch dann um einen forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn sich der Steuerpflichtige dessen nicht bewusst ist, sondern von Privatvermögen ausgeht.

3. Für die Annahme eines Teilbetriebs bei sog. aussetzenden Forstbetrieben ist maßgebend, ob das vom bisherigen Forstbetrieb abgespaltene forstwirtschaftlich genutzte Areal bei einer möglichen Fortführung der forstwirtschaftlichen Nutzung durch den Erwerber bei diesem einen eigenen Forstbetrieb im Sinne des Ertragssteuerrechts ermöglicht. Ein Waldstück mit der geringen Fläche von lediglich 0,5 ha und einem ungünstigen sich nicht zu einer gewinnbringenden Bewirtschaftung eignenden Zuschnitt, bildet keinen Teilbetrieb. Damit ist der Gewinn aus der Veräußerung des Waldstücks nicht gem. § 14 Satz 1 i. V. m. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG tarifbegünstigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 376 Nr. 5
KÖSDI 2015 S. 19268 Nr. 4
AAAAE-83520

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FG München, Urteil v. 15.12.2014 - 7 K 2242/12

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