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Grenzwerte 2015 in der Sozialversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag unter NWB TAAAE-82264 Wie zu jedem Jahreswechsel ändert sich zum wieder eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung. Die Daten aus 2013 dienen dabei als Basis für die Sozialversicherungswerte für 2015. Die konjunk-turelle Entwicklung des Vorjahres war günstig. Die Lohnzuwachsrate betrug 2013 in den alten Ländern 1,99 % und in den neuen Ländern 2,19 %. Soweit Grenzwerte bundeseinheitlich gelten, liegt den neuen Werten eine gesamtdeutsche Veränderungsrate von 2,03 % zugrunde.
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 54.900 € |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 49.500 € |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 4.125 €/Monat, 49.500 €/Jahr |
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung West | 6.050 €/Monat, 72.600 €/Jahr |
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost | 5.200 €/Monat, 62.400 €/Jahr |
Knappschaftliche Rentenversicherung West | 7.450 €/Monat, 89.400 €/Jahr |
Knappschaftliche Rentenversicherung Ost | 6.350 €/Monat, 76.200 €/Jahr |
Bezugsgröße
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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 2.835 €/Monat, 34.020 €/Jahr |
Gesetzliche Renten-... |