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Buchführung | OFD räumt Unzufriedenheit der Finanzämter mit der Umsetzung der E-Bilanz ein
Die Finanzämter sind mit der E-Bilanz unzufrieden. Dies hat die OFD Nordrhein-Westfalen in einer Verfügung eingeräumt, die auch den Steuerberaterkammern übersandt wurde.
Der Grund für die Unzufriedenheit liege in der geringeren Informationsdichte der E-Bilanz. Die Finanzämter erhalten nämlich deutlich seltener Kontennachweise oder Anlagenspiegel als [i]Kontennachweise und Anlagenspiegel fehlen noch zu Zeiten der Papierbilanz. Ohne Kontennachweise und Anlagenspiegel ergeben sich aber mehr Rückfragen bei den Steuerberatern. Die Einreichung von Kontennachweisen und Anlagenspiegeln ist freiwillig; es gibt also keine allgemeine gesetzliche Übermittlungspflicht.
Die [i]Mehr Unterstützung durch Steuerberater gewünscht OFD weist nun die Finanzämter darauf hin, dass sie im Einzelfall Auszüge aus dem Buchführungswerk sowie Kontennachweise nach § 88 AO anfordern können. Dabei...