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Sachleistungen beim Sponsoring gemeinnütziger Körperschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-83150 Eine Vielzahl von Unternehmen nutzt häufig und gerne die Möglichkeit, das eigene Image dadurch aufzubessern, indem das Unternehmen mit dem guten Ruf und der positiv besetzten Marke einer gemeinnützigen Körperschaft verknüpft wird. Dabei ist nicht nur eine vom Unternehmen werbewirksam platzierte Spende, sondern vor allem und gerade das Sponsoring von großer Bedeutung.
Ausführlicher Beitrag s..
Mögliche Probleme bei der umsatzsteuerlichen Behandlung des Sponsorings
[i]Häufig individuelle und praxisnahe VereinbarungenIm Rahmen dieses Sponsorings und aufgrund der Zielsetzung als Image- und Werbemaßnahme verlassen Unternehmen oftmals den gewohnten Bereich der üblichen Geschäftsvorfälle und entwickeln individuelle und praxisnahe Vereinbarungen. Es zeigt sich, dass die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Vereinbarungen Probleme aufwirft und sowohl die Umsetzung als auch die Auswirkungen frühzeitig im Rahmen der Verhandlungen beachtet werden müssen.
[i]Feststellung des anzuwendenden Steuersatzes teilweise schwierigBereits die Einordnung, ob die Leistung dem ermäßigten Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG oder dem allgemeinen Steuersatz von 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG unterliegt, oder ob die getroffene Vereinbarung nach Abschn. 1.1 Abs. 23 UStAE gar keine Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dar...BStBl 2014 I S. 1114