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StBMag Nr. 2 vom Seite 10

Nun verwirrt sich die Finanzverwaltung schon selbst

Kommentar

§ 13b UStG kostet die Unternehmen Geld und den Steuerberater Zeit. Die Rechtsunsicherheiten sind groß und die Finanzverwaltung ist überfordert (NWB FAAAE-74267, NWB FAAAE-74267). Sie muss zur „Klarstellung der Rechtslage“ bestätigen, dass der leistende Unternehmer seine Leistungen als Bauleistungen ausführt, damit der Leistende erkennen kann, dass er die Steuerschuld nicht trägt. Dabei kommt es nicht auf die richtige Beurteilung der Rechtslage, sondern nur darauf an, dass der Leistungsempfänger im Besitz einer gültigen Bescheinigung ist.

Selbst diese Bescheinigung war seit ihrer Geburt verschiedenen Änderungen unterworfen. Und als es sie noch gar nicht gab, aber das Gesetz bereits auszuführen war, haben gesetzestreue und fleißige FA die Bescheinigung in Form eines Anschreibens an den Bauleistenden gesandt. Dann kamen die ersten Bescheinigungen ohne Rechtsbehelfsbelehrung auf den Markt. Zu dieser Zeit war den Herren vom BMF noch nicht klar, dass diese einen Verwaltungsakt im Sinne § 118 AO darstellt. Mit Schreiben vom wurde die Bescheinigung um die Rechtsbehelfsbelehrung ergänzt. Da zwischen Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen in dieser Bescheinigung mittels „angekreuztem Kä...