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NWB Nr. 6 vom Seite 367

Sachleistungen beim Sponsoring gemeinnütziger Körperschaften

Umsatzsteuer, Vorsteuer und Rechnungsstellung

Gerd Nießen und Matthias Schubert

Häufig baut sich eine gemeinnützige Körperschaft durch die eigene Umsetzung der Zweckverfolgung über die Zeit einen guten Ruf und eine positiv besetzte Marke auf. Wirtschaftsunternehmen nutzen immer wieder und gerne die Möglichkeit, das eigene Ansehen anzuheben, indem sie mit gerade diesen förderungswürdigen Zwecken in Verbindung gebracht werden. Neben Spenden an eine gemeinnützige Körperschaft, die als Teil des Marketings auch werbewirksam als Imageförderung platziert werden können, ist auch das Sponsoring aus Sicht von Unternehmen mit entsprechender Marketingstrategie wirtschaftlich von wesentlicher Bedeutung. Unternehmen, die sich zum Sponsoring entscheiden, sind vielfach im Hinblick auf eine individuelle Vereinbarung gesprächsbereit. Die Praxis zeigt, dass längst nicht alle Konstellationen, in denen gemeinnützige Körperschaften und Wirtschaftsunternehmen zum gegenseitigen Nutzen und mit Zielrichtung der Verfolgung förderungswürdiger Zwecke zusammenwirken wollen, hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung problemlos sind.

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I. Ausgangsfall

[i]Erbringen von Leistungen zum Selbstkostenpreis ...Ei...

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