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Welche Rechtsdienstleistungen dürfen betriebswirtschaftliche Berater anbieten?
Konfliktfeld Rechtsdienstleistungsgesetz
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erwarten häufig von Ihnen als betriebswirtschaftlichen Berater eine Rundumbetreuung. Sie werden nicht nur als Experte für den konkreten Auftrag, sondern als Dienstleister gesehen, der für alle Fragen und Sorgen Ansprechpartner ist. In diesem Zusammenhang werden häufig auch rechtliche Fragen thematisiert, z. B. im Zusammenhang mit der optimalen Rechtsform, der Gestaltung der Unternehmensnachfolge, zu Finanzierungsalternativen, zur Strafbarkeit insbesondere in der Krise oder zur betrieblichen Altersversorgung. Der Beitrag zeigt, in welchem Spannungsfeld Sie sich als betriebswirtschaftlicher Berater befinden, inwieweit Sie rechtlich beraten dürfen und welche Sanktionen Ihnen drohen, wenn Sie sich nicht an die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes halten.
I. Rechtliche Rahmenbedingungen
Das seit dem geltende Rechtsdienstleistungsgesetz () regelt „die Befugnis, außergerichtliche Dienstleistungen zu erbringen“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 RDG). Gemäß § 3 RDG blieb es beim grundsätzlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Erhalten bleibt der Anwaltsberuf als einziger umfassender Rechtsberatungsberuf. Das soll den Rechtssuchen...