NWB-BB Nr. 2 vom Seite 33

Zinstabelle im neuen „Look“

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Als aufmerksamer Leser werden Sie es wahrscheinlich schnell bemerken: Unsere Zinstabelle, die Sie monatlich über die aktuellen Konditionen von Tages- und Festgeld, Ratenkrediten und wichtigen Förderprogrammen informiert, finden Sie nicht mehr im „Service“, sondern ab sofort im „Marktmonitor“. Durch den neu hinzugewonnenen Platz im „Service“ haben wir zukünftig die Möglichkeit, die zuvor recht knappen Hinweise etwas ausführlicher darzustellen. Sie können somit besser als zuvor ein Urteil darüber fällen, ob die Veranstaltungen oder Neuerscheinungen für Sie relevant sind.

Wir haben die Zinstabelle jedoch nicht nur verschoben, sondern auch inhaltlich überarbeitet. Damit haben wir auf Ihre Anregungen reagiert, die uns in den letzten Monaten zahlreich erreicht haben. Für die Zuschriften möchten wir uns ausdrücklich bedanken! Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

  • Tages- und Festgeldkonditionen haben wir zusammengezogen, da die Unterschiede zwischen diesen Formen heutzutage immer geringer werden.

  • Bei den Förderprogrammen haben wir auf die Nennung des Nominalzinssatzes verzichtet, da der Effektivzinssatz letztlich entscheidend ist. Dafür haben wir die wichtigsten Eckpunkte der Förderprogramme aufgeführt. Vorteil: Sie erkennen schnell, ob das Programm für Ihre Mandanten überhaupt relevant sein könnte.

  • Ganz neu ist der untere Teil der Zinstabelle: Hier finden Sie den jeweils aktuellen Verzugszins sowie die EURIBOR-Zinssätze, die in vielen Kreditverträgen als Referenzzinssatz dienen.

Da die Zinstabelle auch weiterhin nicht „in Stein gemeißelt“ ist und sich nach Ihren Anforderungen richten soll, würden wir uns über ein Feedback zur neuen Zinstabelle sehr freuen, am besten per E-Mail an nwb-bb-redaktion@nwb.de.

Startschuss beim Mindestlohn

Seit gilt er nun: Der Mindestlohn. Gerade kleinere Unternehmen tun sich mit den Neu-Trennungregelungen schwer: Was müssen sie verändern? Wie gehen sie mit den ggf. gestiegenen Personalkosten um? Selbst Unternehmen, die nicht direkt vom Mindestlohn betroffen sind, müssen aufpassen. Denn sie können ggf. haftbar gemacht werden, wenn beauftragte Subunternehmen ihren Beschäftigten keinen Mindestlohn zahlen. Unterstützen Sie Ihre Mandanten mit der Checkliste „Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen“ aus Ihrer NWB Datenbank – diese und weitere Arbeitshilfen zu diesem Thema enthält der .

Übrigens: In der nächsten Ausgabe NWB-BB 3/2015 stellen wir Ihnen ein Muster vor, wie Unternehmen ihren Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit dem Mindestlohn nachkommen können. Wer das Muster eher benötigt, kann es bereits Anfang Februar über den Newsletter Betriebswirtschaft 2/2015 herunterladen.

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 2/2015 Seite 33
NWB JAAAE-83073