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Die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen im neuen Gewand
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-82971 Mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber die Gewinnermittlung nach § 13a EStG vollständig neu gefasst. Neben den festgestellten Mängeln durch den Bundesrechnungshof war die Einbindung des § 13a EStG in die elektronische Kommunikation ein Anlass für die gesetzliche Neuregelung.
Ausführlicher Beitrag s..
Hintergrund
[i]Änderungen durch das StEntlG 1999/2000/2002 beseitigen nicht alle Mängel des § 13a EStGIm Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 hatte der Gesetzgeber auf die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Gewinnermittlung nach § 13a EStG aus dem Jahr 1995 dergestalt reagiert, dass er durch eine Änderung der Grenzen für die Zugangsberechtigung die Zahl der Anwendungsfälle deutlich reduzierte, die Gewinnpauschalen für landwirtschaftliche Betriebe ohne Sondergewinne deutlich erhöhte und die unmittelbare Anbindung an die Einheitsbewertung zum aufgab. Gleichzeitig erfolgte eine Vereinfachung durch Pauschalierung und Nichterfassung von Sondertätigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.
[i]Bundesrechnungshof schlägt Abschaffung der Durchschnittssatzgewinnermittlung vor Nach den neueren Prüfungserkenntnissen wurden die Ziele des Gesetzgebers nicht erreicht. Der Bundesrechnungshof hat hierüber den Bundestag und d...