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Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichem Erwerb
, Idexx Laboratories Italia Srl
Die Umsatzsteuer droht immer mehr zu einer sehr formalienlastigen Steuer zu werden. Vor allem beim Vorsteuerabzug zeigt sich dies. In seiner neuesten Entscheidung zu diesem Problemkreis hat der EuGH zum Vorsteuerabzug aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb Stellung genommen. Für die Umsätze im Binnenmarkt scheint das Gericht in eine Richtung zu steuern, die weniger streng die Einhaltung von formellen Elementen verlangt.
A. Leitsatz
Art. 18 Abs. 1 Buchst. d und Art. 22 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die RL 91/680/EWG des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass diese Bestimmungen formelle Anforderungen des Rechts auf Vorsteuerabzug enthalten, deren Missachtung unter Umständen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht zu einem Verlust dieses Rechts führen kann.
B. Sachverhalt
In dem Verfahren aus Italien hatte die Klägerin (Idexx Laboratories Italia Srl) im Verlauf des Jahres 1998 mehrere innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt. Sie erfolgten bei eine...