Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anforderungen an die Berichtigung nach § 14c UStG
(Az. beim BFH: XI R 43/14)
Erneut beschäftigt sich das Niedersächsische Finanzgericht mit § 14c UStG. Nach einer Revision durch die Finanzverwaltung ist der BFH nun aufgerufen, die Voraussetzungen der Berichtigung nach § 14c Abs. 1 UStG zu präzisieren. Konkret geht es um die Form der Rechnungsberichtigung und den erforderlichen Zeitpunkt der Umsatzsteuererstattung vom Leistenden an den Leistungsempfänger.
A. Leitsätze (des Verfassers)
1. Die Berichtigung einer Rechnung nach § 14c Abs. 1 UStG setzt die Rückzahlung der Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger voraus.
2. Die formale Rechnungsberichtigung kann sich im Einzelfall auch aus der Abtretung des Umsatzsteuerguthabens ergeben.
B. Sachverhalt
Die Klägerin betreibt ihr Unternehmen von Großbritannien aus. In den Streitjahren erbrachte sie sonstige Leistungen an Unternehmer im Inland unter Ausweis deutscher Umsatzsteuer. Da die Steuerschuldnerschaft jedoch nach § 13b UStG auf die Leistungsempfänger hätte übergehen müssen, schuldete die Klägerin die ausgewiesene Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Anschließend wollte die Klägerin die Steuerbeträge im Rahmen der Umsatzsteuererklärung 2012 berichtigen und übersandte Kopien geänderter Rechnungen an das zuständige Finanzamt. Dort wurden der fehlende Nachweis tatsäc...