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Sozialversicherungsrecht | Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers bei Stimmbindungsvereinbarung
Verfügt der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH über eine Beteiligung von weniger als 50 % am Stammkapital, ist hierbei von einer die Sozialversicherungspflicht ausschließenden selbständigen Tätigkeit des Geschäftsführers (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) allenfalls dann auszugehen, wenn er zusätzlich eine Rechtsmacht besitzt, mit deren Hilfe er Einzelanweisungen an sich je nach Bedarf jederzeit verhindern kann. Dafür ist es aber weder ausreichend, dass der Geschäftsführer insoweit nur grundlegende Entscheidungen verhindern kann, insbesondere also solche, die – wie Satzungsänderungen – nur mit qualifizierter [i]Bosse, NWB 35/2013 S. 2791Mehrheit zu fassen sind (vgl. , ZIP 1993 S. 54), noch genügt es, wenn bestehende (Weisungs-)Rechte durch die übrigen Mitgesel...