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Zeugnisverweigerungsrecht des ehemaligen Steuerberaters
[i]OLG Nürnberg, Urteil vom 24. 9. 2014 - 6 U 531/13 NWB BAAAE-77916 Dem ehemaligen Steuerberater einer GmbH steht nach deren Löschung im Handelsregister kein Zeugnisverweigerungsrecht (hier: nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 bzw. § 384 ZPO) mehr zu. Denn ein Geschäftsgeheimnis, das ein solches Recht für den Steuerberater als Geheimnisträger begründet, liegt nur dann vor , wenn der Geheimhaltungswille durch ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung gedeckt wäre, mithin also voraussetzen würde, dass die fragliche Tatsache für die Wettbewerbsfähigkeit Bedeutung hätte. [i]Gehm, NWB 35/2012 S. 2866Eine bereits erloschene GmbH nimmt insoweit aber nicht (mehr) am Wettbewerb teil (vgl. auch LG Bielefeld, Beschluss vom - 20 T 19/03, NZG 2003 S. 1076; a. A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl. 2014, § 383, Rn. 17: Unter Hinweis auf § 57 Abs. 1 StBerG soll auch in diesem Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht bestehen).
Das Gericht weist überdies darauf hin, dass Wahrnehmungen, die vor der Begründung des Mandatsverhältnisses vom Steuerberater gemacht worden sind, ohnehin nicht vom Zeugnisverweigerungsrecht umfasst wären, da insoweit die zu bekundenden Tatsachen nich...