Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung von Ärzten in einem Arztsuche- und Arztbewertungsportal
Die Beklagte betreibt ein Portal zur Arztsuche und -bewertung. In dem Portal werden Ärzte mit ihrem Namen und akademischen Grad, ihrer Fachrichtung und der Praxisanschrift geführt.
Die Daten werden aus öffentlich zugänglichen Quellen von der Portalbetreiberin übernommen, ohne dass eine vorherige Zustimmung aller Ärzte erfolgt. Die Portalbenutzer haben die Möglichkeit, die dort gelisteten Ärzte in Form eines Notenschemas und in Form von Freitextkommentaren zu bewerten.
Die Bewertung ist nur nach einer vorherigen Registrierung möglich, bei der der Bewertende seine E-Mailadresse angeben muss. Die Bewertung selbst erfolgt anonym und kann von Dritten eingesehen werden, ohne dass es einer Registrierung bedarf.
Ein niedergelassener Gynäkologe ist mit seiner Klage gegen die Betreiberin dieses Internetportals zur Arztsuche und Arztbewertung abgewiesen worden. Der Kläger beantragte Unterlassung der Veröffentlichung und Löschung der über ihn hinterlegten Daten und Bewertungen gegen die Betreiberin des Portals. Mit , hat der BGH die Erhebung und Verwendung der Arztdaten durch die Betreiber des Portals für rechtmäß...