Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Latente Steuern bei konzerninternen Fremdwährungsdarlehen
I. Sachverhalt
MU gewährt seiner 100%-igen US-amerikanischen TU im Juli 01 ein verzinsliches Fremdwährungsdarlehen i. H. von 1.000 $ mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Der Devisenkassamittelkurs beträgt im Juli 01: 1:1 ($/€), am : 0,8:1 ($/€).
II. Fragestellung
Sind im Zuge der Schuldenkonsolidierung des konzerninternen Fremdwährungsdarlehens latente Steuern zu bilden?
III. Lösungshinweise
1. Jahresabschluss von MU und TU
Bei MU erfolgt die Zugangsbewertung der Fremdwährungsforderung mit 1.000 €. Da diese am Bilanzstichtag () eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hat, darf sie nicht (gewinnrealisierend) mit dem Devisenkassamittelkurs am umgerechnet werden (hier: 1.250 €; §§ 298 Abs. 1, 256a Satz 2 HGB).
Bei TU erfolgt sowohl die Zugangsbewertung der Darlehensverbindlichkeit im Juli 01 als auch ihre Folgebewertung am Bilanzstichtag mit jeweils 1.000 $.
2. Konzernabschluss von MU
Im Zuge der Währungsumrechnung des ausländischen Jahresabschlusses von TU (HB II) nach der modifizierten Stichtagskursmethode resultiert infolge der Änderung des Wechselkurses (Aufwertung des US-$ gegenüber dem €) eine positive „Eigenkapitaldifferenz...