Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Infektionshygienische Leistungen einer „Hygienefachkraft“ als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen
Infektionshygienische Leistungen eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene an Krankenhäuser, Altenheime oder Pflegeheime sind (nur) insoweit nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG a. F. umsatzsteuerfrei, als diese Einrichtungen mit den bezogenen Leistungen bei der Ausübung einer Heilbehandlungstätigkeit infektionshygienische Anforderungen erfüllen müssen (Bezug: § 4 Nr. 14 Satz 1, Nr. 16 UStG a. F.; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b, c und g Richtlinie 77/388/EWG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. b, c und g MwStSystRL).
Der BFH hatte zu § 4 Nr. 14 UStG in der vor dem geltenden Fassung zu urteilen. Nach § 4 Nr. 14 UStG a. F. waren die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker steuerfrei. Bei...