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BFH 30.4.2014 XI R 33/11, StuB 2/2015 S. 80

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug für Kosten einer „due-diligence-Prüfung“ sowie für Notarkosten im Zusammenhang mit einer Anteilsübertragung

(1) Veräußern die Kommanditisten ihre Anteile an einer KG und ist die KG selbst am notariellen Vertrag nicht beteiligt, so ist die KG nicht Leistungsempfängerin hinsichtlich der notariellen Leistungen im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung. Ihr steht daher auch dann nicht der Vorsteuerabzug aus der Notarrechnung zu, wenn die Notarrechnung an die KG adressiert ist und die veräußernden Gesellschafter sowie die Erwerber im Verkaufsvertrag geregelt haben, dass die KG die Notarkosten tragen solle. (2) Ebenso kann die KG den Vorsteuerabzug aus einer bei ihr durchgeführten, anlässlich der geplanten Anteilsveräußerung durchgeführten „due-dilligence-Prüfung“ nicht in Anspruch nehmen, wenn Leistungsempfänger insoweit ein Erwerber der Anteile an der KG war (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Praxi...

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