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Gewerbesteuer | Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe
Die Verpachtung von Flächen zum Betrieb einer Bar in den Räumen einer Spielbank gehört nicht zum Betrieb der Spielbank i. S. des § 2 Abs. 5 des Berliner SpielbankG 1973 bzw. § 6 Abs. 1 der SpielbankVO 1938. Die hieraus erzielten Einnahmen werden daher mit der Spielbankabgabe nicht abgegolten und sind gewerbesteuerpflichtig (Bezug: § 2 Abs. 1, 5, § 10 Abs. 2 Buchst. c Berliner SpielbankG 1973; § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 SpielbankVO 1938; § 9 Nr. 1 Sätze 2, 3 und 5 GewStG).
Der BFH war zum zweiten Mal mit dieser Sache befasst. Im Urteilsfall war streitig, ob der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG zusteht. Im S. 77ersten Rechtszug hatte der BFH das FG-Urteil mit Urteil vom - IV R 9/05 NWB MAAAC-58396 (BStBl 2007 II S. 893 = Kurzinfo ...