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Abgabenordnung | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Mit Schreiben vom hat das BMF den sog. Vorläufigkeitskatalog im Hinblick auf anhängige Musterverfahren aktualisiert und den Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten gestrichen.
Das die gegen das (BStBl 2012 II S. 816) gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Ferner hat der BFH mit weiteren [i]infoCenter „Kinderbetreuungskosten“ NWB EAAAA-57064 Urteilen vom - III R 67/09 (BStBl 2012 II S. 567) und vom - III R 18/13 (BStBl 2014 II S. 383) die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten bestätigt.