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InfoCenter - Stand: 11.03.2018

Kinderbetreuungskosten

Michael Meier

Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Steuerentlastung durch Kinder".

I. Definition

Kinderbetreuungskosten sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert, die als Entgelt für Dienstleistungen zur persönlichen (behütenden oder beaufsichtigenden) Betreuung eines Kindes geleistet werden. In Betracht kommen z.B. Aufwendungen für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern oder Aufwendungen für die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen, Kinderschwestern sowie von Hilfen im Haushalt, soweit sie Kinder betreuen, nicht dagegen Aufwendungen für jede Art von Unterricht.

Der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist Bestandteil des Familienleistungsausgleichs.

II. Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind:

  • Dem Steuerpflichtigen entstehen Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (nicht: Unterricht oder Freizeitbetätigungen)

  • eines zum Haushalt gehörenden,

  • unter 14 Jahre alten Kindes oder

  • seit vor dem 25....

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