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Darlehen an Gesellschafter zur Finanzierung von Lebensversicherungsbeiträgen
Darlehen, die eine Personengesellschaft ihren Gesellschaftern aufgrund besonderer schuldrechtlicher Vereinbarung zum Zweck der Finanzierung von Beiträgen zu einer Lebensversicherung, die der Sicherung bzw. Tilgung von Verbindlichkeiten der Personengesellschaft dient, gewährt, können auch dann betrieblich veranlasst sein, wenn die Darlehensgewährung an die Gesellschafter zu nicht fremdüblichen Konditionen erfolgt.Dies hat der (noch nicht NWB AAAAE-83400) entschieden.
Im Streitfall hatte eine Kommanditgesellschaft ihren Kommanditisten Darlehen zur Finanzierung von Lebensversicherungsbeiträgen gewährt. Die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen dienten wiederum der Sicherstellung und der Tilgung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das Finanzamt und das Finanzgericht stellten zur Prüfung der betrieblichen Veranlassung der Darlehensgewährung vorrangig auf das Kriterium der Fremdüblichkeit ab und sahen diese wegen niedriger Verzinsung und nicht ausreichender Besicherung der Darlehensforderung an die Gesellschafter mangels Zugehörigkeit zum steuerlichen Betriebsvermögen als Entnahme der Gesellschafter an. Dem w...