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BBK Nr. 2 vom

Besteuerung und Bilanzierung von Aufwandsspenden

Dr. Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]BMF, Schreiben vom 25. 11. 2014 - IV C 4 - S 2223/07/0010: 005 NWB FAAAE-80520Spenden an gemeinnützige Organisationen und Vereine sind typischerweise Geldzahlungen, können jedoch auch in Form einer Sachzuwendung oder im Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen vorliegen, sog. „Aufwandsspende“. Die Aufwandsspende ist eine Geldspende, da es sich lediglich um einen abgekürzten Zahlungsweg handelt.

Hat der Zuwendende einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Zuwendungsempfänger und verzichtet er auf diesen, ist ein Spendenabzug nur dann zulässig, wenn der entsprechende Anspruch durch einen Vertrag oder die Satzung eingeräumt worden ist, bevor die zum Aufwand führende Tätigkeit begonnen worden ist. Eine nachträgliche Begründung von Ersatzpflichten reicht hingegen nicht aus.

Für eine Berücksichtigung der Aufwandsspende müssen die Ansprüche auf den Aufwendungsersatz überdies ernsthaft eingeräumt sein und dürfen nicht von vornherein unter der Bedingung des Verzichts stehen (§ 10b Abs. 3 Satz 6 EStG).

Ferner muss die Ausgabe beim Spender zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führen. Diese ist nicht gegeben, soweit der...

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