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Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung für 2014
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Grundlagen, Einnahmen-Überschussrechnung NWB KAAAE-23480Unternehmer, die nicht bilanzieren, müssen den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmen-Überschussrechnung – EÜR (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)“ zusammen mit ihrer Einkommensteuererklärung einreichen. Die Anlage EÜR müssen ausfüllen:
Unternehmer, die nicht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind oder freiwillig bilanzieren und
deren Betriebseinnahmen einschließlich Umsatzsteuer mindestens 17.500 € betragen.
Für jeden Betrieb ist eine separate Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen.
[i]Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 14. Aufl., Herne 2015Die Anlage EÜR ist nach § 60 Abs. 4 EStDV zwingend elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Abgabe in Papierform ist nur noch in Härtefällen auf Antrag zulässig.
Bei Personengesellschaften wie GbR oder KG ist die Anlage EÜR für den gesamthänderischen Bereich elektronisch zu übermitteln. Daneben sind für jeden Beteiligten die Ermittlungen der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sowie die Ergänzungsrechnungen und Schuldzinsenermittlungen nach § 4 Abs. 4a EStG zusätzlich gesondert einzureichen.
[i]GeringfügigkeitsgrenzeBei Betriebseinnahmen unter 17.500 € im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des...