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Besteuerung und Bilanzierung von Aufwandsspenden
Spenden [i]BMF, Schreiben vom 25. 11. 2014 - IV C 4 - S 2223/07/0010: 005 NWB FAAAE-80520und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO sind unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 10b Abs. 1 EStG bzw. 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG in Grenzen steuerlich abziehbar . Eine besondere Form der Zuwendungen stellen in diesem Zusammenhang die sog. Aufwandsspenden dar, bei denen der Zuwendungsgegenstand nicht in Geld, sondern typischerweise in der Erbringung einer Dienstleistung unter Verzicht auf den Ersatz von Aufwendungen besteht. Der vorliegende Beitrag erörtert unter Berücksichtigung des aktuellen was unter Aufwandsspenden zu verstehen ist, welche Anforderungen diese erfüllen müssen, um steuerrechtlich anerkannt zu werden, und wie diese buchhalterisch zu erfassen sind.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Die Berücksichtigung von Aufwandsspenden
1. Grundlagen der Aufwandsspende
Zuwendungen [i]Spendenberücksichtigung im KStG und EStG (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd berücksichtigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ...