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Schenkungsteuer | Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung durch einen Dritten
Die laufende Zahlung der Versicherungsprämien für eine vom Versicherungsnehmer abgeschlossene Lebensversicherung durch einen Dritten kann nicht als mittelbare Schenkung eines Lebens- bzw. Rentenversicherungsanspruchs beurteilt werden. Die aus der jeweiligen Zahlung der Versicherungsprämie folgende Werterhöhung des Versicherungsanspruchs ist nach dem kein Zuwendungsgegenstand i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.
Im Streitfall zahlte die Tante des Klägers die monatlichen Prämien für eine Rentenversicherung, die er im eigenen Namen im Jahr 2004 abgeschlossen hatte und aus der ihm ab 2021 eine lebenslange Altersrente zufließen sollte. Damit erwarb er lediglich ein Anwartschaftsrecht; die Prämienzahlung konnte deshalb keine mittelbare Schenkung einer Lebensversicherung sein, die nur...