KAPrüfbV § 11

Kapitel 2: Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft

Abschnitt 2: Aufsichtsrechtliche Vorgaben

Unterabschnitt 1: Kapitalanforderungen, Anzeigewesen und Meldepflichten

§ 11 Anzeigewesen und Meldepflichten

1Im Prüfungsbericht ist die Organisation des Anzeigewesens der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen. 2Es ist darauf einzugehen, ob die Anzeigen, insbesondere die nach § 34 des Kapitalanlagegesetzbuches, sowie die Meldungen nach den §§ 12 und 35 des Kapitalanlagegesetzbuches vollständig und richtig sind. 3Wurden wesentliche Verstöße gegen die Anzeigen- und Meldepflichten festgestellt, sind diese Verstöße anzugeben.

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LAAAE-82125