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Umsatzrealisierung beim Versicherungsvertreter nach IFRS 15
I. Sachverhalt
Die V GmbH vermittelt u. a. den Abschluss von zwölf oder mehr Jahre dauernden Lebensversicherungsverträgen. Die V erhält nicht schon beim Zustandekommen eines Versicherungsvertrags von der Versicherung eine an der Laufzeit und der Versicherungssumme bemessene Provision. Vielmehr sehen die Verträge mit den Versicherungen vor, dass der Provisionsanspruch
planmäßig sukzessive über die ersten fünf Versicherungsjahre mit je 1/60 entsteht, wenn die jeweilige Monatsprämie vom Versicherungsnehmer gezahlt wurde,
außerplanmäßig i. H. der noch nicht ausgezahlten 60-tel bei Tod des Versicherten innerhalb der fünf Jahre.
Auf dieser Basis wird V nach mehrjährigen Erfahrungen im Durchschnitt 97 % der vollen (60/60) Provision verdienen.
Nach HGB/EStG realisiert die V ihre Provisionserlöse nicht sofort (d. h. mit Abschluss des Versicherungsvertrags), sondern über einen Zeitraum von fünf Jahren (pro rata).
II. Fragestellung
Wie sind die Provisionserlöse nach IFRS 15 zu realisieren?
III. Lösungshinweise
1. Behandlung nach HGB/EStG
Nach auf die Auslegung von § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gerichteter ständiger Rechtsprechung des BFH hat der Versicherungsvertreter den Provisionserlös zu realisie...