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Verpachtung eines Gewerbebetriebs im Ganzen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-81854Der Verpächter eines Betriebs im Ganzen kann bei Beginn der Verpachtung oder während deren Verlauf die Betriebsaufgabe erklären. Dann liegt eine begünstigte Betriebsaufgabe gem. § 16 EStG vor. Gibt er keine Erklärung ab gilt der Betrieb nach § 16 Abs. 3b EStG als nicht aufgegeben, bis der Steuerpflichtige die Betriebsaufgabe ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt oder dem Finanzamt Tatsachen bekannt werden, aus denen sich das Vorliegen einer Betriebsaufgabe ergibt.
Ausführlicher Beitrag s..
Vermeidung der Gewinnrealisation
[i]Keine Gewerbesteuer bei gewerblicher BetriebsverpachtungGibt der Verpächter keine Betriebsaufgabeerklärung ab, bezieht er weiterhin gewerbliche Einkünfte, die aber nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen. Die Betriebsvermögenseigenschaft des Betriebs bleibt während der Verpachtungsphase erhalten, was keine Gewinnrealisierung bewirkt.
Verpachtung nur des Betriebsgrundstücks
[i]Gebäudegrundstück als alleinige wesentliche BetriebsgrundlageDie Inanspruchnahme des Verpächterwahlrechts setzt voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet werden. Wird nur das bislang betrieblich genutzte Gebäudegrundstück verpachtet, kann hierin eine gewerbliche Betriebsverpachtung nur gesehen werden, wenn das Grundstück die einzige wesentliche Betriebsgrundlage...