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Verpachtung eines Gewerbebetriebs im Ganzen
Gestaltungschancen und Gestaltungsrisiken
Verpachtet [i]infoCenter „Betriebsverpachtung” NWB OAAAB-04794ein Steuerpflichtiger die in funktionaler Hinsicht wesentlichen Grundlagen eines Betriebs im Ganzen, hat er nach § 16 Abs. 3b EStG das Wahlrecht, die Betriebsaufgabe zu erklären oder den Betrieb als Gewerbebetrieb fortzuführen. Das Wahlrecht setzt voraus, dass für ihn oder seinen Rechtsnachfolger objektiv die Möglichkeit besteht, den Betrieb später wieder aufzunehmen. Eine Betriebsverpachtung im Ganzen liegt dabei vor, wenn sämtliche in funktionaler Hinsicht wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Dritten zur Nutzung überlassen werden. Der folgende Musterfall befasst sich mit ertragsteuerlichen Problemen, die eine Betriebsverpachtung mit sich bringt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Verpächterwahlrecht
1. Einstellung der werbenden Tätigkeit
[i]Betriebsvermögen setzt prinzipiell eine gewerbliche Tätigkeit vorausGewerbliches Betriebsvermögen setzt prinzipiell eine werbende gewerbliche Tätigkeit voraus. Endet diese, wird aus dem Betriebsvermögen – soweit privatisierbar – gewinnrealisierend Privatvermögen. Diese Rechtsfolge tritt aber nicht bei jeder Art der Beendigung der gewerblichen Tätigkeit ein. Die Rechtsprechung geht seit jeher ...