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Umsatzsteuer | Reverse-Charge bei Metallen – Nichtbeanstandungsregelung verlängert
Das BMF hat zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das KroatienAnpG auf Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen erneut Stellung genommen und die derzeit bestehende Nichtbeanstandungsregelung um sechs Monate verlängert ( NWB CAAAE-80816).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die Übergangsregelung in Abschn. II Nr. 2 des NWB EAAAE-74451 (BStBl 2014 I S. 1297) für Lieferungen von Edelmetallen (mit Ausnahme der Lieferungen von Gold, soweit sie bereits vor dem unter § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG fielen), unedlen Metallen, Selen und Cermets wird bis zum verlängert.
Sie ist damit für Lieferungen der vorgenannten Gegenstände in folgender Fassung anzuwenden: „Bei Lief...