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Grundsteuer | Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
Der BFH hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag für verfassungswidrig, weil die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung zu Folgen führt, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vereinbar sind (Bezug: §§ 19, 20, 21, 27, 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 Satz 2 BewG; Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG).
Die Einheitswerte für Grundstücke sind insbesondere als Ausgangsgröße für die Grundsteuer von erheblicher Bedeutung. Letzter Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung des Grundvermögens war der , der durch Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BewÄndG 1965 festgelegt wurde. Abweichend von § 21 Abs. 1 BewG, wonach die Einheitswerte in Zeitabständen von je sechs Jahren allgemein festgestell...BGBl 1970 I S. 1118BStBl 2005 II S. 428BStBl 2010 II S. 897BStBl 2011 II S. 48