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NWB EV 1/2015 S. 6

Neue Mindestgarantie bei Lebensversicherungen

Nachdem bis Jahresende 2014 eine gewisse Schlussverkaufs-Stimmung für Lebensversicherung herrschte, tritt nun das Angekündigte ein: Seit Anfang des Jahres 2015 erhalten Neukunden nur noch einen Garantiezins von 1,25 % statt zuvor 1,75 %. Dies ist eine Folge des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG), das am 6. 8. 2014 in Kraft trat. Damit wird auf das allgemein niedrige Zinsniveau reagiert, was natürlich auch die Lebensversicherer als Kapitalanleger trifft.

Mit dem niedrigeren Garantiezins werden klassische Lebensversicherungen weniger attraktiv. Schließlich beziehen sich die 1,25 % Mindestverzinsung nur auf den Sparanteil der Prämie, der je nach Risikoanteilen und Kosten des Versicherungsvertrags etwa 80 % der Gesamtprämie betragen kann. Bezogen auf die Gesamtprämie l...

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