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Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag 1. 1. 2009 verfassungswidrig
Vorlage an das BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind nach Auffassung des II. Senats des BFH spätestens ab dem Bewertungsstichtag nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar und verfassungswidrig. Der II. Senat des BFH hat dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt.
Wertverhältnisse bei Einheitswerten
Einheitswerte werden für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Betriebsgrundstücke und für andere Grundstücke festgestellt (§ 19 Abs. 1 BewG). Sie stellen neben den Steuermesszahlen und den von den Gemeinden festgelegten Hebesätzen die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer dar. Maßgebend für die Feststellung der Einheitswerte sind in den alten Bundesländern und in West-Berlin die Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt , in den neuen Bundesländern zum .
Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung bis zum
Der BFH hat die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens für Stichtage bis zum trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus dem bereits lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkt und den darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, in bisherigen Entscheidungen als verfassungsgemäß beu...BStBl 2010 II S. 897