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Steuerrecht | Kein Betriebsausgabenabzug bei unentgeltlicher Nutzung des Pkw des Ehegatten
Ein Unternehmer kann keine Betriebsausgaben für die unentgeltliche Nutzung des Pkw seines Ehegatten geltend machen.
Frau A ist Einzelunternehmerin. Ihr Ehemann Herr A führt ebenfalls einen Betrieb, dem er seinen Pkw zugeordnet hat; er hat die Anschaffungskosten des Pkw getragen und zahlt auch die laufenden Pkw-Aufwendungen. Frau A nutzt den Pkw ihres Ehemanns gelegentlich für eigene betriebliche Fahrten und macht 0,30 € pro gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben geltend.
Der [i]Drittaufwand nicht abziehbar Betriebsausgabenabzug ist nicht möglich, weil er eigene Aufwendungen der Frau A voraussetzt. Da Frau A aber weder Anschaffungskosten noch laufende Aufwendungen getragen hat, handelt es sich für sie um nicht abziehbaren Drittaufwand. Drittaufwand wäre nur in zwei Fällen abziehbar:...