BBK Nr. 1 vom Seite 1

ZollkodexAnpG passiert den Bundesrat

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Kein Vermittlungsverfahren

Auf [i]Weiteres Gesetzgebungsverfahren im neuen Jahr seiner Sitzung am hat der Bundesrat dem ZollkodexAnpG zugestimmt. Damit kann eine Vielzahl steuerlicher Änderungen zum Jahreswechsel doch noch in Kraft treten. Der Finanzausschuss des Bundesrats hatte zwar empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Kurz vor der Sitzung gelang es Bundesfinanzminister Schäuble aber, von den Ländern Zustimmung zu erhalten und im Gegenzug in einer Protokollerklärung zuzusichern, die bisher im Gesetz nicht berücksichtigten Anliegen der Länder in einem neuen Gesetzgebungsverfahren im nächsten Jahr aufzugreifen.

Strittig war im ZollkodexAnpG also nicht so sehr das, was darin enthalten war, als vielmehr das, was gerade nicht enthalten war. Die Länder sind der Auffassung, dass in einem neuen Gesetzgebungsverfahren ihre Anliegen besser berücksichtigt werden können als im Vermittlungsverfahren. Inhaltlich ging es vor allem um „systemwidrige Gestaltungen im Umwandlungssteuerrecht“ und um die Investmentbesteuerung.

Eine ausführliche Analyse des Gesetzes mit den für die Besteuerung von Unternehmen relevanten Änderungen lesen Sie in BBK 3/2015. Dabei geht es insbesondere um den neuen Freibetrag von 110 Euro für Betriebsveranstaltungen statt der bisherigen Freigrenze in gleicher Höhe, um steuerfreie Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um eine Steuerbefreiung für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital und um die Definition von Ausbildungskosten. Ein zweiter Beitrag wird sich mit den umsatzsteuerlichen Neuerungen befassen.

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Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2015 Seite 1
NWB IAAAE-81744