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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 3451/12 EFG 2015 S. 401 Nr. 5

Gesetze: EStG 2007 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG 2007 § 22 Nr. 2, EStG 2007 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, EStG 2007 § 23 Abs. 2 S. 1

Einnahmen aus der vorzeitigen Beendigung von Zinsswap-Geschäften sind keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Einnahmen aus der vorzeitigen Beendigung von Zinsswap-Geschäften, die im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung von Mietobjekten stehen, sind weder als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch als Abfindungen künftiger Zinszahlungen der Besteuerung zugrunde zu legen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 401 Nr. 5
EStB 2015 S. 327 Nr. 9
KÖSDI 2015 S. 19269 Nr. 4
OAAAE-81703

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.04.2014 - 1 K 3451/12

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