Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen – Feststellungslast bei Versagung des Vorsteuerabzugs aus "Scheinrechnungen"
In einem ausführlichen AdV- erläutert das Gericht verschiedene interessante Rechtsfragen im Zusammenhang mit Rechnung(skorrektur)en in der Baubranche. Zunächst nimmt das Gericht zu den allgemeinen Rechnungsanforderungen Stellung:
Bei der Leistungsbeschreibung genügen allgemeine Angaben wie „Statik“, „Dacharbeiten“, „Elektroarbeiten“ oder „Entwurfsplanung“ nicht den gesetzlichen Bestimmungen, selbst wenn zusätzlich die Adresse des Bauvorhabens angegeben wird.
Die fehlende Angabe eines Leistungszeitpunkts kann nicht durch Vorlage eines Terminplans zum Baufortschritt geheilt werden, weil sich aus einem solchen Plan nur Soll-, nicht aber Ist-Termine ergeben.
Anschließend trifft das Gericht Feststellungen zur Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen:
Jedenfalls im Rahmen der summarischen Prüfung bei Aussetzungsanträgen wirken Rechnungsberichtigungen auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungserstellung zurück.
Das FG Hamburg hält auch eine rückwirkende Beric...