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Wandel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen in 2014 (Teil 2)
Anmerkungen zu den Anwendungsregelungen des BMF-Schreibens vom 26. 9. 2014 - IV D 3 - 7279/14/10002
Die Änderung der Regelungen zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, veranlasst durch das KroatienAnpG vom , bringt es mit sich, dass Werkverträge, die bis zum noch nicht abgearbeitet und nicht vollständig abgerechnet worden sind, aber über die bereits mit Abschlagsrechnungen teilweise abgerechnet worden ist, ab dem anders zu beurteilen sind. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Abrechnungsproblemen für diese Übergangszeit.
A. Übergangsvorschriften
Da sich die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bis zum anders beurteilt, als ab dem , werden mit dem unter II. Anwendungsregelungen für die Übergangszeit geschaffen. Die Anwendung der Regelungen ist im unter II. 1. hinsichtlich der Bauleistungen folgendermaßen formuliert:
„Die Änderung in § 13b Abs. 5 Sätze 2 und 5 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 UStG ist auf Umsätze und Teilleistungen anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden, sowie in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor dem vereinnahmt wird und die Leistung erst nach dem ausgeführt wird (§ 13b Abs. 4 Satz 2 und § 27 Abs. 1 Satz 2 UStG).“
Der zwe...