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Fallstricke bei der Leistungsbeschreibung in Rechnungen
Was gilt es bei der Ausstellung von Rechnungen zu beachten?
Von den zahlreichen Anforderungen an eine ordnungsgemäßen Rechnung nach § 14 UStG ist die Leistungsbeschreibung besonders zu beachten. Sie ist im Grunde das einzige Rechnungsmerkmal, das objektiv richtig sein kann, wegen Ungenauigkeit aber dennoch zur Versagung des Vorsteuerabzugs führt.
A. Leistungsbeschreibung als Dauerbrenner
In der Praxis kommt es immer wieder zu speziellen Fällen, in denen eine unzureichende Leistungsbeschreibung zur Versagung des Vorsteuerabzugs führt. Dabei sind offenbar auch vermeintliche Experten nicht vor Missgeschicken gefeit, wie ein Urteil des FG München () zeigt. Dort versuchte der Kläger erfolglos, Vorsteuern aus der Rechnung seines Steuerberaters über „durchgeführte Leistungen“ geltend zu machen. Tatsächlich sind für eine gesetzeskonforme Leistungsbeschreibung eine Reihe von Hürden zu überwinden.
B. Gesetzliche Grundlagen
Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer Rechnung werden in § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG normiert. Erforderlich ist danach die Angabe über „die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung“. Die Norm ü...