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BGH zu Bewertungsportalen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-81523Die entscheidende Abwägung zwischen der freien Meinungsäußerung derer, die als User von Internetportalen ihre Werturteile abgeben, und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen hat der BGH in jüngster Zeit wiederholt zugunsten der Kommunikationsfreiheit getroffen.
Ausführlicher Beitrag s..
Anonyme Bewertungen
[i]Wille des GesetzgebersDie Möglichkeit, Bewertungen in anonymisierter Form abzugeben, entspricht dem Willen des Gesetzgebers, da andernfalls die freie Meinungsäußerung beeinträchtigt wäre. Infolgedessen besteht die Problematik für den Betroffenen einer negativen Bewertung, dass er sich nicht direkt an deren Verfasser wenden kann.
Keine Auskunft über Anwenderdaten
[i]Keine gesetzliche Ermächtigung zur PreisgabeEs verbleibt dem Bewerteten nur der Weg über den Portalbetreiber, um an die Anwenderdaten des registrierten Nutzers zu gelangen. In Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigung ist es nach höchstrichterlicher Überprüfung dem Provider jedoch nicht gestattet, diese preiszugeben ( NWB FAAAE-70625).
Unterlassungsanspruch aufgrund Störerhaftung
[i]Portalbetreiber muss effektive Maßnahmen zur Verhinderung ergreifenUngeachtet dessen verbleibt dem zu Unrecht Bewerteten die Möglichkeit, den Portalbetreiber auf Unterlassung in Ans...