Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BGH zu Bewertungsportalen
Kommunikationsfreiheit versus informationelle Selbstbestimmung
Das Interessengleichgewicht herzustellen zwischen Meinungsfreiheit einerseits und Persönlichkeitsrecht, konkret Recht auf informationelle Selbstbestimmung, andererseits beschäftigt die Rechtsprechung vielfältig. So entschied jüngst das , dass ein Kunde der Löschung seiner negativen Bewertung eines Händlers beim Internet-Auktionshaus Ebay zustimmen muss, weil er die Mängel der gekauften Produkte nicht zuvor beim Händler beanstandet hat. Zur Urteilsbegründung liegen noch keine Informationen vor. Denkbar sind an die europäische Rechtsprechung ( NWB FAAAE-71837) angepasste Nutzungsbedingungen i. S. des Datenschutzes, Erleichterungen in der Beweisführung zugunsten des Anbieters sowie eine weite Auslegung des Begriffs „unwahre Tatsachenbehauptung“. Der BGH urteilt jedoch pro Meinungsfreiheit, wenn es um die Rechtslage des Betroffenen von Bewertungen auf Internet-Plattformen geht, solange diese weder unwahr noch beleidigend sind. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird durch die jüngsten BGH-Entscheidungen zugunsten der Nutzer von Bewertungsportalen hervorgehoben. Die Rechte...