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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 12 | Krankheitskosten: Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden

Der BFH hat klargestellt, dass eine Behandlungsmethode dann nicht wissenschaftlich anerkannt ist, wenn Qualität und Wirksamkeit nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Feststellung obliegt dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz. Das Urteil zeigt deutlich, wie wichtig es ist, auf den Inhalt der amtsärztlichen Bescheinigung zu achten und ggf. auf eine ergänzende Begutachtung zu dringen.

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden. – Das ist sicherlich ein Thema, das viele Mandanten interessiert.

In § 64 EStDV ist abschließend geregelt: Wann muss ein Steuerpflichtiger die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall besonders nachweisen? Durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung? Ausgestellt vor Beginn einer Heilmaßnahme bzw. vor dem Erwerb eines medizinischen Hilfsmittels? Zu den Krankheitskosten, bei denen die medizinische Indikation nicht einfach unterstellt wird, sondern ein qualifizierter Nachweis erforderlich ist, zählen auch wissenschaftlich nic...

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