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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 21 | Realteilung: Fortführung einer Personengesellschaft als Einzelunternehmen

Eine Realteilung liegt nach einem aktuellen Urteil des FG Köln auch dann vor, wenn einer der beiden Kommanditisten einer GmbH & Co. KG nur funktional nicht wesentliche Betriebsgrundlagen erhält, während der andere das Unternehmen mit sämtlichen funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen in Gestalt eines neu gegründeten Einzelunternehmens weiterführt. Der Vorgang ist nicht als Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen Sachwertabfindung anzusehen.

Wir bleiben noch einen Moment bei § 16 EStG. Im nächsten anhängigen Verfahren, das wir ausgewählt haben, geht es um eine Realteilung.

Werden im Zuge der Realteilung einer Mitunternehmerschaft Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzelne Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen, so gilt nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG: Bei der Ermittlung des Gewinns der Mitunternehmerschaft sind die Wirtschaftsgüter mit den Buchwerten anzusetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Der übernehmende Mitunternehmer ist an die Werte gebunden.

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Köln hatte einer der beiden Kommanditisten nur funktional ni...

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