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Berücksichtigung des Prognose/Ist-Berichts nach DRS 20 bei der Abschlussprüfung
Umsetzung der Anforderungen des DRS 20 in der Praxis
Die Lageberichterstattung hat in den letzten Jahren insbesondere durch die stärkere Ausrichtung der Rechnungslegung an die Informationsbedürfnisse von Investoren und Kreditgebern zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die gesetzlichen Vorgaben an die Lageberichterstattung sind stetig gestiegen und stellen an eine gesetzeskonforme Berichterstattung hohe Anforderungen. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat mit dem im Dezember 2012 veröffentlichten DRS 20 neue Regelungen zur Konzernlageberichterstattung verabschiedet. Der folgende Beitrag zeigt Aspekte der Umsetzung des neuen Rechnungslegungsstandards bezogen auf den Prognose/Ist-Bericht anhand praktischer Beispiele auf. Für den Abschlussprüfer stellt sich in diesem Zusammenhang regelmäßig die Frage, welche Auswirkungen sich für Prüfungsbericht und/oder Bestätigungsvermerk ergeben, wenn die Vorgaben des DRS 20 nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße beachtet werden.
DRS 20 enthält gegenüber den Vorgängerfassungen zur Berichterstattung im Konzernlagebericht zahlreiche Neuerungen...