WP Praxis Nr. 1 vom Seite 1

WP-Gesellschaften sehen Wachstumspotenzial ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | wp-redaktion@nwb.de

... außerhalb der Abschlussprüfung

Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaften in Deutschland erwarten in den nächsten zwei bis drei Jahren große Umsatzschübe in den Leistungssegmenten Steuerberatung, Rechtsberatung und Business Consulting. Internationalisierung, Unternehmensnachfolge sowie Transaktionsberatung sollen verstärkt nachgefragt werden. Damit einhergehend ist eine Erweiterung des Leistungs-Portfolios bei den WP-Gesellschaften zu beobachten. Das zeigt die aktuelle Lünendonk®-Studie 2014 „Führende Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaften in Deutschland“, die unter www.luenendonk-shop.de verfügbar ist.

Abschlussprüferaufsichtsamt statt Abschlussprüferaufsichtskommission?

Im Sommer sind die revidierte Abschlussprüfer-Richtlinie und die neue Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse in Kraft getreten. Die Problemfelder Vereinbarkeit von Prüfung und Beratung, externe Rotation, Gemeinschaftsprüfungen, Mandantenabhängigkeit sind in der Vergangenheit schon vielfach diskutiert worden. Lenz konzentriert sich auf die Ausgestaltung der öffentlichen Aufsicht über Abschlussprüfer und Abschlussprüfungsgesellschaften in Deutschland bei Beachtung der europarechtlichen Vorgaben.

Berücksichtigung des Prognose/Ist-Berichts nach DRS 20 bei der Abschlussprüfung

Für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, gelten die Regelungen des DRS 20 als Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernlageberichterstattung. Diese Regelungen enthalten gegenüber den zuvor geltenden DRS 15 und DRS 5 zahlreiche Neuerungen. Sie sind zum Teil nur in geringem Maße konkretisiert. Empirische Untersuchungen zur bisherigen Umsetzung des DRS 20 in der Unternehmenspraxis belegen eine starke Heterogenität. Für den Abschlussprüfer stellt sich in diesem Zusammenhang regelmäßig die Frage, welche Auswirkungen sich für Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk ergeben, wenn die Vorgaben des DRS 20 nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße beachtet werden. Philipps setzt sich mit der Umsetzung der Anforderungen des DRS 20 in der Praxis auseinander.

Frohes Fest und alles Gute für 2015

Passend zu Weihnachten erhalten Sie noch im „alten“ Jahr das Heft 1/2015. Sie dürfen sich auch im kommenden Jahr auf viele spannende Themen freuen – wie gewohnt nicht theoretisch, sondern aus der Sicht der WP-Praxis. Die WP-Redaktion wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest sowie erfolgreiches und gutes Jahr 2015!

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
WP Praxis 1/2015 Seite 1
CAAAE-81289