Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht
bei Verlust bringenden, im Nebenerwerb ausgeübten wechselnden Betätigungen
im Bereich Kosmetik/Wellness/Gesundheit
Leitsatz
Bei
Verlust bringenden, im Nebenerwerb ausgeübten wechselnden Betätigungen mangelt
es sowohl bei der Einzelbetrachtung als auch bei der Gesamtbetrachtung der
Tätigkeiten an der Einkünfteerzielungsabsicht, wenn sie so wie sie
tatsächlich betrieben werden (hier: ohne schlüssiges Betriebskonzept,
hohe Anfangsinvestitionen bzw. hohe Ausbildungskosten, unzureichende
zeitliche Basis, Ausübung an abgelegenem Standort) von Anfang an
nicht geeignet sind, Gewinne zu erwirtschaften.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2966 Nr. 49 RAAAE-81271
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.09.2014 - 2 K 1611/13
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