Das BMF-Schreiben zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften
Personengesellschaften werfen im [i]Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht deutschen Steuerrecht regelmäßig Fragen auf. Ein Blick in die einschlägigen Fachzeitschriften genügt, um festzustellen, dass sich Berater und Rechtsprechung immer wieder mit Spezialfragen, z. B. im Bereich der Sondervergütungen, befassen. Schon die Bestimmung der Einkunftsart ist nicht immer zweifelsfrei möglich und wird durch Abfärbe-/Infektionstherorie oder Zebragesellschaften im Einzelfall sehr anspruchsvoll. Im internationalen Steuerrecht ergeben sich viele weitere Schwierigkeiten. Es ist z. B. zu klären, ob die Personengesellschaft auch im Ausland transparent besteuert wird. Die Berücksichtigung von Sondervergütungen zieht häufig Qualifikationskonflikte auf der Ebene der anzuwendenden DBA nach sich.
[i]Top-Beitrag: Anwendung von DBA auf PersonengesellschaftenKudert/Hagemann/Kahlenberg setzen sich ab S. 892 mit der Anwendung von DBA auf Personengesellschaften auseinander und stellen dabei insbesondere das neue dar. Dabei werden auch die Änderungen zur Entwurfsfassung gewürdigt und weiterhin offene Fragen identifiziert. Dies betrifft insbesondere die Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 11, Abs. 9 und Abs. 10 EStG. Sollte das Bundesverfassungsgericht zumindest in einem der drei vorgelegten Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit von Treaty Overrides der Auffassung des BFH folgen, könnte dies die Besteuerung von Personengesellschaften im Abkommensrecht auf eine völlig neue Grundlage stellen.
[i]Verrechnungspreise für immaterielle Wirtschaftsgüter Unter dem Stichwort BEPS werden von der OECD neue Leitlinien erarbeitet, um nationale Steuersysteme und zwischenstaatliche Vereinbarungen den Gegebenheiten der Globalisierung und den technischen Entwicklungen anzupassen. Einer der BEPS-Aktionspunkte betrifft konkrete Leitlinien hinsichtlich der Verrechnungspreisbestimmung für Transaktionen mit immateriellen Wirtschaftsgütern. Der Beitrag von Dawid/Schwerdt/Stumpf ab S. 910 analysiert diese Leitlinien. Die Verfasser erwarten dabei, dass die Notwendigkeit einer vollständigen Wertschöpfungsanalyse zur Bestimmung und Zuordnung von Erträgen aus immateriellen Wirtschaftsgütern weiter zunimmt. Ob das von der OECD angestrebte Ziel, die Compliance-Kosten der Unternehmen in einem vernünftigen Rahmen zu halten, erreicht werden kann, erscheine derzeit fraglich.
[i]Frohes Fest und alles Gute für 2015Dies ist die letzte IWB in 2014. Auch im kommenden Jahr dürfen Sie sich auf spannende und praxisnahe Beiträge in der IWB freuen. Ein Thema wird dabei einen noch höheren Stellenwert als bisher einnehmen: Wir nehmen uns dem weiter wachsenden Interesse an Beiträgen rund um das Thema Verrechnungspreise an und werden Sie in einer neuen Rubrik noch umfassender und regelmäßiger auf dem Laufenden halten, als bisher.
Die Redaktion der IWB wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2015!
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
IWB 24 / 2014 Seite 1
NWB OAAAE-81220