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Anwendung von DBA auf Personengesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAE-81186Das BMF hat am ein Schreiben zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften veröffentlicht (BStBl 2014 I S. 1258). Dabei handelt es sich um eine Aktualisierung des entsprechenden Schreibens vom (BStBl 2010 I S. 354).
Ausführlicher Beitrag s..
Abkommensberechtigung/Entlastung von Abzugsteuern
Nach [i]Regelfall: Keine Abkommensberechtigung der Gesellschaftwie vor sind Personengesellschaften regelmäßig nicht selbst abkommensberechtigt (zu länderspezifischen Ausnahmen s. die Anlage zum BMF-Schreiben). Abkommensberechtigte Personen sind im Regelfall (nur) die Gesellschafter der Personengesellschaft und bei doppel- oder mehrstöckigen Personengesellschaften die Gesellschafter der Obergesellschaft.
[i]Entlastungsanspruch bei Abzugssteuern: § 50d Abs. 1 Satz 11 EStGBei Abzugsteuern (Kapitalertragsteuer; § 50a EStG) kann indes ein Entlastungsanspruch der Gesellschaft selbst nach dem neuen § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG bestehen.
Unternehmensgewinne: Neue – enge – Auslegung
[i]BMF akzeptiert enge BFH-Auslegung der UnternehmensgewinneDie Finanzverwaltung vertrat zum Begriff der Unternehmensgewinne (Art. 7 OECD-MA) bislang eine weite Auslegung. U. a. sollten auch die Gewinne gewerblich geprägter und „infizierter“ Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 EStG) erfasst sein. Der BFH war dieser Interpretation mehrfach entgegengetreten. Das BMF folgt dem BFH nunmehr. Unternehmensgewinne seien nur Gewinne aus ei...